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Grünes Licht für Verchromung, wir können hier einen satten Erfolg für Sie verbuchen!
Genehmigung zur Weiterführung erteilt
Reach nochmal kurz erklärt
Der Begriff "Reach" bezieht sich auf die Europäische Chemikalienverordung in ausgesprochener Form Registration, Evaluation, Autorisation and Restriction of Chemicals.Diese soll den Umgang mit chemischen Stoffen in der Europäischen Union regeln. Insbesondere geht es hierbei um die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Das Hauptaugenmerk soll hier auf die menschliche Gesundheit und den Schutz der Umwelt gerichtet sein.
Hartchrom ist eine Oberflächenbeschichtung, die aus Chrom besteht und vor allem für die hohe Härte, Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit geschätzt wird. Da Chrom, insbesondere sechswertiges Chrom als potenziell gesundheitsschädlich und umweltgefährdend eingestuft wird, fällt es unter die REACH-Verordnung und erfordert eine spezielle Genehmigung.
Eine solche Genehmigung wird von der Europäischen Chemikalienagentur, nach reiflicher Prüfung und unter strengen Auflagen für einen gewissen Zeitraum erteilt. Wir, die Firma Hartchrom Beck haben hier keine Kosten und Mühen gescheut und uns für zwei Genehmigungsverfahren entschieden, um Ihnen garantieren zu können das in unserem Haus eine reibungslose Verchromung möglich ist. Wir haben hier eine Teamautorisierung mit einer Handvoll anderer Hartverchromer gestartet, und diese befindet sich aktuell in den letzten Zügen. Gemeinsam mit dem Ramboll Institut, das uns hier eng betreut hat, wurde über zwei Jahre ein sehr präziser Genehmigungsantrag gestellt. Nach Auswertung unseres Antrags wurde von der Echa ein Überprüfungszeitraum von 7 Jahren vorgeschlagen. Dieser befindet sich aktuell bei der Kommission, um seine Endgültige Bestätigung zu erhalten. Ich habe Ihnen hier einen Link eingefügt Dieser bring Sie direkt zur Echa Seite, dort können Sie jeden Fortschritt der Genehmigung verfolgen.
Nach Ablauf dieses genehmigten Zeitraums kann eine Verlängerung bei der Echa beantragt werden.
Des Weiteren sind wir Mitglied bei CETACSub2 und sind hierüber ebenfalls mit einer Autorisierung abgedeckt.
Zusammengefasst müssen Unternehmen, die Hartchrom verwenden, die REACH-Vorschriften einhalten uns sicherstellen, dass sie über eine gültige Genehmigung verfügen. Wir sind daher froh hier dazuzugehören und Ihnen diese Sicherheit geben zu können.
REACH-Zulassung für Hartchrom-beck GmbH.
Als verlässlicher Partner in der Metallveredelung erfüllen wir nicht nur höchste technische Anforderungen - sondern auch die strengen gesetzlichen Vorgaben der EU.
Seit Mai 2025 verfügen wir über eine offizielle REACH-Zulassung der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Diese Zulassung betrifft die Verendung von Chromtrioxid - einem zentralen Stoff in der hartverchromung - und bestätigt, dass unsere Prozesse den geltenden Anforderungen an
Gesundheit, Umweltschutz und Arbeitssicherheit entsprechen.
Für unsere Kunden bedeutet das:
- Rechtssichere Verarbeitung von Chromtrioxid innerhalb der EU
- Transparente Dokumentation und geprüfte Verfahren
- Verlässlichkeit für langfristige Zusammenarbeit
Die REACH-Zulassung ist für uns ein weiterer Meilenstein, der unsere Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Umwelt und Kunden unterstreicht. Wir stehen für Qualität - mit zertifizierten Prozessen und gelebter Verantwortung.
Was ist REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
REACH ist seit 2007 in Kraft und soll einen hohen Schutz für die menschliche Gesundheit sowie für die Umwelt darstellen. Gleichzeitig soll REACH für einen freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt sorgen und somit die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation fördern. REACH soll sicherstellen dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender Verantwortung für Ihre verwendeten Chemikalien übernehmen.
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